Listenhunde und Co.

„Listenhunde“, Paragrafenhunde & Co. – Was steckt dahinter?

Warum manche Hunderassen unter bestimmte Gesetze fallen

Was sind Listenhunde oder Paragrafenhunde?

Listenhunde sind Hunde, die in einer Rasseliste eines Bundeslandes als potenziell gefährlich eingestuft werden – unabhängig vom individuellen Verhalten des Hundes. Die gesetzliche Grundlage findet sich in den Landeshundegesetzen (z. B. § 3 in NRW oder § 1 der Hundeverordnung in Bayern).

Ein „Paragrafenhund“ ist ein informeller Begriff, der sich auf Hunde bezieht, die bestimmten gesetzlichen Bestimmungen unterliegen – häufig wegen ihrer Rassezugehörigkeit.

Warum gibt es solche Rasselisten?

Die Rasselisten wurden nach mehreren Beißvorfällen in den 1990er-Jahren eingeführt, unter anderem nach einem tragischen Vorfall in Hamburg im Jahr 2000. Sie basieren auf der Annahme, dass bestimmte Rassen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial haben. Kritiker bemängeln jedoch, dass es keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege gibt, dass allein die Rasse das Risiko eines Beißvorfalls bestimmt.

Welche Rassen stehen auf den Listen?

Je nach Bundesland variieren die Listen, aber häufig betroffene Rassen sind:

  • American Staffordshire Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Bullterrier

  • Pitbull Terrier

  • Rottweiler (in manchen Bundesländern)

  • Tosa Inu, Dogo Argentino, Mastiff-Rassen

  • Kreuzungen mit diesen Rassen

In einigen Bundesländern gelten auch Hunde als „gefährlich“, wenn sie auffällig geworden sind – unabhängig von der Rasse.

Was bedeutet das für Halter: innen?

Wer einen Listenhund hält, muss meist besondere Auflagen erfüllen, zum Beispiel:

  • Wesenstest des Hundes
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Sachkundenachweis der Halterin oder des Halters
  • Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Genehmigung der Haltung durch die Behörde
  • Erhöhte Hundesteuer in vielen Gemeinden
  • Kein Zuzug mit Listenhund in bestimmte Bundesländer möglich

Kritik an Rasselisten

Viele Tierschutzorganisationen und Fachleute kritisieren die pauschale Rassebewertung. Sie fordern stattdessen:

  • Eine individuelle Beurteilung des Hundes (z. B. durch Wesenstests)

  • Stärkere Regulierung nach Halterverhalten statt nach Rassenzugehörigkeit

  • Förderung von Aufklärung, Training und Prävention statt pauschaler Verbote

Die Wissenschaft betont, dass Umweltfaktoren, Aufzucht, Sozialisierung und Erziehung einen weit größeren Einfluss auf das Verhalten eines Hundes haben, als seine Rasse allein.

Fazit:

Listenhunde sind oft stark stigmatisiert – dabei können sie bei verantwortungsvoller Haltung freundliche, ausgeglichene Familienhunde sein. Statt Pauschalurteile braucht es mehr Aufklärung, fundiertes Wissen über Hundeverhalten und eine individuelle Betrachtung jedes Hund-Mensch-Teams.

Unabhängig von der Rasse, ist es unabdingbar seinen Hund genau lesen zu können. So kann man erkennen, in welchen Situationen ein Hund einen Konflikt hat und gegeben falls Unterstützung oder mehr Raum für sich braucht. Dies ist in jedem Fall der erste Schritt, um Komplikationen im Zusammenleben mit dem Hund zu verhindern.

In unserem Blogbeitrag erklären wir dir die 4 F`s, die Hunde in Konflikt Situationen einsetzen.

Hier ist zudem ein Video, wo die Körpersprache speziell in Begrüßungssituationen erklärt wird. 

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