Sachkundenachweis

Die Sachkundeprüfung ist für §10 und §11 – Hundehalter anerkannt.

PRÜFER

Martina Zapatka

Pflicht für.....

… Hundehalter, die einen Hund nach § 11 Abs.3LHundG NRW halten, also dessen Hund ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht.

… Hundehalter, die einen Hund einer bestimmten Rasse nach § 10 Abs.3 LHundG NRW halten. Dazu gehören die Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Anmerkung

In einigen Bundesländern wie z.B. in NRW oder Niedersachsen, ist der Nachweis der schriftliche Sachkunde für Hundehalter bereits verpflichtend.

INHALT

Folgende Themen sind in der Prüfung enthalten:

  • Sozialverhalten
  • Rechte und Pflichten
  • Haltung
  • Fütterung
  • Hygiene
  • Gefahren
  • Erziehungsgrundlagen
  • Vorsorge (z.B. Impfungen)

Der Fragebogen umfasst insgesamt 50 Fragen aus den oben genannten Themenbereichen. Bei jeder Frage können 5 Punkte erreicht werden, sodass die maximal zu erreichende Punktzahl 250 beträgt.
Zum Bestehen des Sachkundenachweises sind mindestens 200 Punkte notwendig.

Den nächsten Prüfungstermin

… findest du in unserem Buchungsportal. (klick)

Kosten

Prüfung - 30€ pro Person

Ort

Hundeplatz in Ahlen - Vorhelm

Prüfer

Martina Zapatka