Wie, wo, was? Thema Hund in Hamm

Bei unserem letzten Stammtisch durften wir wieder zwei Gäste begrüßen, die wir mit unseren Fragen löchern durften.

Silke Bielefeld, stellv. Amtsleitung des Umweltamtes Hamm, und Jonas Köhn, Ranger des Umweltamtes Hamm, waren zu Gast und haben uns viel über das Thema „Leinenpflicht und generelle Regeln mit Hund in Hamm“ erzählt.

Seit dem 01. Dezember 2022 ist Herr Köhn als Ranger in unsere Stadt tätig. Selbst ist er auch Hundebesitzer. Mit seinem Münsterländer ist er auch im jagdlichen Bereich aktiv und kennt sich somit im Bereich Hundehaltung in Hamm sehr gut aus.

In Hamm herrscht eine generelle Leinenpflicht!

Ausgenommen auf den insgesamt 7 Hundeauslaufflächen, die meisten davon auch mittlerweile eingezäunt.

Dort gibt es allerdings auch einige Regeln, die befolgt werden müssen:

  • Hunde mit Maulkorbpflicht haben diesen ebenfalls auf den Auslaufflächen zu tragen.

  • Auf das soziale Verhalten muss geachtet werden (von nicht angeleinten Hunden darf keine Gefahr ausgehen).

  • Buddeln auf den Flächen ist nicht gewünscht und sollte vermieden werden.

  • Verunreinigungen müssen beseitigt werden.

  • Beim Verlassen der Fläche muss der Hund sofort angeleint werden.

 

Die Hundeauslaufflächen wurden eingeführt, um Hundetourismus an einigen Ortschaften zu unterbinden.

Wo sich die Hundeauslaufflächen der Stadt Hamm befinden, findet ihr unter folgendem Link:

Hundeauslaufflächen | Stadt Hamm

 

Aber nun: Wie es denn das jetzt mit der Leinenpflicht in Hamm?!

Wie oben schon erwähnt, gilt eine generelle Leinenpflicht in Hamm.

Ganz vorne dabei gilt sie an Orten wie Fußgängerzonen, Parks, in der Nähe von Spielplätzen und Vorgärten. Hunde haben an bestimmten Orten wie zum Beispiel auf fremdem Eigentum nichts zu suchen und sind davon fernzuhalten. Dort ist auch das Führen an einer Schleppleine nicht gewünscht!

Wer wünscht sich auch schon, einen wunderschönen Hundehaufen im Vorgarten als Deko zu haben?!

Wo wir schon beim Thema sind, Verunreinigungen vom Hund MÜSSEN – egal wo – beseitigt werden.

Bei diesem Thema wurden uns von Herrn Köhn mit einem Grinsen viele Kotbeutel des ASH überreicht, damit wir auch gut ausgestattet sind.

Er selbst kennt es auch: Klar ist es nicht immer eine schöne Angelegenheit, aber wir sind dazu verpflichtet. Das Liegenlassen von Kot bedeutet „illegale Abladung von Müll“ und stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar.

In diesem Zusammenhang wurde das Thema Kotbeutelspender angesprochen, welches von Herrn Köhn sofort notiert wurde und weiter bearbeitet wird.

Ein weiteres Thema war, wo ich meinen Hund denn mal freilaufen lassen kann außer auf den Hundeauslaufflächen.

Naja, in Hamm gibt es da jetzt nicht so viele Orte.

Viel Fläche der Stadt Hamm ist entweder bewohntes Gebiet, wo Hunde so oder so nicht freilaufen dürfen, und die anderen Flächen werden von Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten belegt.

Bei den Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten gibt es ebenfalls Unterschiede, was das Führen von Hunden angeht.

Ein Landschaftsschutzgebiet dient dem kulturellen und ökologischen Schutz von besonderen Naturflächen. Der Freilauf des Hundes ist hier untersagt. Der Hund darf hier an der Schleppleine geführt werden und ist nicht gezwungen auf dem Weg zu bleiben. Er darf das Grün außerhalb des Weges betreten. Vorausgesetzt ist: Die Schleppleine/ Leine ist dran!

Das Naturschutzgebiet dient dem Pflanzen- und Tierartenschutz. Hier ist der Freilauf ebenfalls untersagt! Der Hund sollte hier an der KURZEN Leine (keine Schleppleine) geführt werden und darf den Weg NICHT verlassen. Einzig und allein das Laufen auf dem Weg ist hier gestattet. Ein Grund dafür ist, dass Rehkitze in der Wiese oft nahe zum Weg liegen und somit gestört werden würden.

Also kurz gesagt:

Im Landschaftsschutzgebiet darf der Hund an einer Schleppleine den Weg verlassen. Im Naturschutzgebiet ist der Hund an kurzer Leine auf dem Weg zu halten!

Auch hier haben wir also keine Möglichkeit, unseren Hund einmal frei laufen zu lassen.

Einzig und allein ein Jagdhund, der gerade im jagdlichen Einsatz ist, darf in diesen Gebieten freilaufen. Ist dieser gerade nicht im jagdlichen Befehl, ist dieser ebenfalls dazu verpflichtet, an der Leine geführt zu werden.

Wo darf ich also meinen Hund mal freilaufen lassen?

Ganz klar nur auf den Hundeauslaufflächen und an Orten, die in keinem Wohngebiet und die kein Landschafts- oder Naturschutzgebiet sind. Nur sind wir mal ehrlich, diese Orte in Hamm zu finden, ist sehr schwierig.

Wir haben folgend für euch einen Link, auf denen ihr sämtliche Karten der Stadt Hamm einsehen könnt, was die Natur- und Landschaftsschutzgebiete angeht.

Übersicht der Landschaftspläne in Hamm (o-sp.de)

Schaut euch am besten die Festsetzungskarten an. Dort sind die Straßennamen usw. eingeblendet und die Orientierung ist dadurch wesentlich einfacher.

Vielleicht findet ihr einen Ort, wo diese Gebiete nicht gegeben sind und ihr, ohne eine Ordnungswidrigkeit einzugehen, euren Hund ohne Leine laufen lassen dürft.

Zum Abschluss möchten wir euch gerne noch sagen:

Egal wie und wo, ob ohne Leine oder mit Leine, achtet aufeinander und nehmt Rücksicht! Das hilft uns allen!

Hiermit möchten wir uns auch noch einmal bei Frau Bielefeld und Herrn Köhn für das nette Gespräch und die vielen Informationen bedanken. Es war ein guter Austausch und es war schön zu sehen, dass die Stadt Hamm bereit ist für solche Gespräche und sich auch bestimmten Themen annimmt.

Martina Zapatka, Herr Köhn, Frau Bielefeld

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